Corona-Regeln für die Neujahrskonzerte

Für die Neujahrskonzerte der Volkssolidarität 2022 im Konzerthaus am Gendarmenmarkt gelten folgende Corona-Regelungen:

Für das Konzert am 14.1.22: Alle Personen (auch mehrfach geimpfte und „geboosterte“, sowie genesene), die eingelassen werden möchten, müssen zusätzlich zu 2G negativ getestet sein (Antigentest, nicht älter als 24 Stunden).

Ab dem 15.1.22 gilt für die Neujahrskonzerte: 3-fach geimpfte benötigen keinen zusätzlichen Test, 2-fach geimpfte müssen zusätzlich zu 2G negativ getestet sein (Antigentest, nicht älter als 24 Stunden) .

Bei allen Konzerten ist das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht. WICHTIG: Der Nachweis über den 2G-Status muss per QR-Code erfolgen (z.B. die Covpass-App oder den Zettel, den man bei der Impfung bekommen hat und den QR-Code enthält.). Den QR-Code kann man sich in der Apotheke unter Vorlage des Impfbuches ausstellen lassen. Das alleinige Vorzeigen des gelben Impfbuches ist nicht mehr gestattet.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und hoffen, dass Sie unsere Neujahrskonzerte genießen können.

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