Unsere Motivation als überverbandliches Trägerbündnis

Die Kita-Landschaft in der Hauptstadt hat sich seit Jahrzehnten in ihrer Vielfalt gut entwickelt. Das Berliner Bildungsprogramm war wegweisend, die externe Evaluation der Qualität in Kitas ist in Deutschland nach wie vor einmalig und die Ergebnisse dieser Arbeit kommen Kindern und Familien jeder Herkunft in der Stadt zugute. Eine große Zahl verschiedener Kita-Träger mit vielfältigen Konzepten hat den Kita-Ausbau in der Vergangenheit geschultert und sichert das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern. Kinder und ihre Familien und eine gute frühe Bildung standen bisher immer im Mittelpunkt aller Entscheidungen. Das hat sich aber spätestens mit Beginn der Pandemie verändert! Hier positionieren wir uns als überverbandliches Trägerbündnis.

In unserem Aktionsbündnis wollen wir als Berliner Kita-Träger deshalb auf die aktuelle Situation in der Kita-Landschaft aufmerksam machen und uns für erforderliche Rahmenbedingungen einsetzen. Wir sammeln, diskutieren und bündeln die Themen und Herausforderungen, die in der Kita-Praxis von wesentlicher Relevanz sind. Unser gemeinsames Ziel ist es, beste Qualität in frühkindlicher Bildung zu erbringen. Wir zeigen auf, an welchen Stellen das Finanzierungssystem nachgebessert werden muss. Wir brauchen gleiche Rahmenbedingungen für alle Kitas, damit alle Kinder nach ihrem Bedarf und ihren Bedürfnissen mit gleichen Möglichkeiten gefördert wer-den können. Wir müssen auf die Kostenentwicklung in Berlin reagieren und Altlasten wie die Trägereigenanteile nach vielen Jahren endlich über Bord werfen. Und wir sollten sicherstellen, wie die Partizipation in der frühkindlichen Bildung unter Einbeziehung der Trägerlandschaft wie-derbelebt werden kann.

Unser Anliegen ist es, mit der Politik und der allgemeinen Öffentlichkeit in den Dialog zu treten und als Teil der Zivilgesellschaft aktiv Demokratie mitzugestalten. Damit wollen wir zeigen, dass wir mit unseren Forderungen begründeten Konsens haben und Teil der Lösung sind.

 

Vollständige Refinanzierung von Kitas in Berlin!

Die Herausforderungen in der Corona-Pandemie sind erheblich – für alle Berliner Kitas. Die Kita-Träger in der Hauptstadt legen Wert darauf, dass die Grundlagen für ihre tägliche Arbeit ange-messen finanziert werden. Das gilt sowohl für den Bereich der Sachkosten, die seit Jahren unterfinanziert sind, als auch für gute und vor allem berlinweit verlässliche Rahmenbedingungen für das Personal und die Möglichkeit einer angemessenen tariflichen Entlohnung. Hier ist eine Anpassung notwendig, die zeitnah erfolgen muss.
Beispielhaft soll an dieser Stelle Erwähnung finden, dass das Land Berlin einen eigenen Landes-mindestlohn zum Mai 2020 in Kraft gesetzt hat, der von allen Berliner Kitas auch angewendet wird. Auch wenn dies nur wenige Beschäftigte – in der Regel Wirtschaftskräfte, Praktikanten und Aushilfen – betrifft, wird bis heute für die dafür anfallenden zusätzlichen Kosten keine zusätzliche Refinanzierung geleistet. Hier steht die derzeitige Koalition im Wort.

Es ist und bleibt eine Tatsache, dass die Träger nach wie vor einen sogenannten „Eigenanteil“ zur Finanzierung der von ihnen geleisteten öffentlichen Pflichtaufgabe mitbringen müssen. Die Möglichkeiten zur Erbringung der Eigenanteile werden immer weiter eingeschränkt, insbesondere im Bereich von Spenden und durch das Verbot von Zuzahlungsleistungen. Die Einschränkung der Elternzuzahlung war nach der Abschaffung der Elternbeiträge richtig und konsequent. Der notwendige letzte Schritt wurde allerdings nicht getan: die Abschaffung der Eigenanteile an der Finanzierung durch die Träger.

 

Den Landesrahmenvertrag (RV-Tag) fair verhandeln!

Das SGB VIII fordert in §4, dass die öffentliche Jugendhilfe mit der freien Jugendhilfe zum Wohl junger Menschen und ihrer Familien partnerschaftlich zusammenarbeiten soll. Sie hat dabei die Selbständigkeit der freien Jugendhilfe in Zielsetzung und Durchführung ihrer Aufgaben sowie in der Gestaltung ihrer Organisationsstruktur zu achten.

Die Verhandlungsverläufe und Verhandlungsergebnisse seit 2020 lösen die Sorge aus, dass der öffentliche Träger – vertreten durch die Finanzverwaltung – dieses Kooperationsgebot nicht beachtet und immer mehr auf Druck und Verhandlungszwänge setzt. Das hat im letzten Jahr gleich zu Beginn der Pandemie zu Unverständnis und Irritation auf Seiten der Träger geführt.

Die RV-Tag als Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Berlin und den Kita-Trägern definiert die Rahmenbedingungen, unter denen die freie Jugendhilfe die staatlichen Pflichtaufgaben stellvertretend für das Land ausführen kann. Aufgrund ihrer grundsätzlichen Bedeutung ist es unabdingbar, dass sich die Vertragsparteien bei der künftigen Gestaltung an die rechtlichen Grundlagen halten und Umgehungstatbestände nicht zulassen. Diese Situation mussten die Träger aber leider bei der Rückzahlung eines sogenannten „Solidarbeitrags“ zu Beginn der Pandemie bitter erleben. Und ähnliches droht bei der Verweigerung einer Refinanzierung der „Hauptstadtzulage“.

Einheitliche Finanzierung für alle Kitas – gleicher Lohn für gleiche Arbeit!

Für die Finanzierung der Kitas von freien Trägern und denen der Eigenbetriebe des Landes Berlin müssen dieselben Regeln gelten. Diese müssen die im Betrieb anfallenden Personal- und Sach-kosten auch tatsächlich abbilden.

Dazu gehört ausdrücklich auch die Möglichkeit von außertariflichen Sonderzuwendungen wie der sogenannten Hauptstadtzulage. Die Begründung für diese Zulage von 150 Euro pro Monat ist nachvollziehbar: In Berlin leiden insbesondere Beschäftigte in den sozialen Berufen an Kos-tensteigerungen und Mieterhöhungen. Leider erhalten aktuell aber nur Beschäftigte in den Kita-Eigenbetrieben diesen Mehrbetrag. Eine Kompensierung wie die Hauptstadtzulage muss aber an alle Beschäftigten in den betroffenen Berufsfeldern gezahlt werden – oder durch eine gesonderte Absenkung der Eigenanteile für alle Träger ermöglicht werden.

 

Auszubildende erst nach anderthalb Jahren in den Personalschlüssel einrechnen!

Die Berliner Kita-Träger haben in den letzten Jahren in einer großen gemeinschaftlichen Leis-tung die von ihnen angebotenen Ausbildungsplätze verdoppelt, insbesondere durch den Aus-bau der praxisintegrierten Ausbildung. Durch verschiedene Bildungs- und Rahmenpläne wer-den die Studierenden unterschiedlich auf ihren Einsatz in der Praxis vorbereitet. Um eine Ver-netzung/Kooperation der Lernorte Praxis und Schule zu ermöglichen, braucht es verlässliche Rahmenbedingungen. Die Ausbildung in der Praxis braucht zusätzliche Zeitressourcen, statt-dessen werden die Zeiten der Auszubildenden auf den Personalschlüssel angerechnet.
Die Kitas der freien Träger verstehen sich als Ausbildungsorte zukünftiger pädagogischer Fach-kräfte. Es bedarf jedoch eines Ausbildungssystems, welches zielführend für die Entwicklung und Förderung der Auszubildenden ist. Um dieses Ziel zu erreichen, dürfen Studierende in der be-rufsbegleitenden Ausbildung in den ersten anderthalb Jahren nicht auf den Personalschlüssel angerechnet werden. Ausbildung bedeutet zunächst eine Mehrbelastung für das Kita-Team, und das muss Berücksichtigung finden. Die Betreffenden fehlen im Team an Schultagen und verdienen eine intensive Betreuung durch erfahrene Kollegen. Auch wenn mit der späteren Einrechnung in den Personalschlüssel eine kurzfristige finanzielle Mehrbelastung für das Land verbunden wäre – die Ausbildungskapazitäten in den Einrichtungen würden merklich erhöht.

Wir als überverbandliches Trägerbündnis begrüßen den Vorschlag der Finanzverwaltung, Praktikantinnen und Praktikanten eine Auf-wandsentschädigung im Zeitraum ihrer Praktika zu gewähren. Weiterhin ist eine angemessene Vergütung für Auszubildende zu finanzieren, sobald eine Anrechnung auf den Personalschlüssel endlich entfällt. Das im Januar gestartete Pilotprojekt sollte in jedem Falle auf alle Träger aus-geweitet werden und der dafür derzeit praktizierte Finanzierungsweg auch für alle Kita-Träger zur Verfügung gestellt werden.

 

Sanierung von Kita-Objekten im Landeseigentum ermöglichen!

Sowohl freie Träger als auch Eigenbetriebe nutzen Kita-Gebäude, die im Eigentum und damit auch in der Verantwortung des Landes Berlin oder der Bezirke stehen. Für diese Einrichtungen, die teilweise einen jahrzehntelangen Sanierungsstau aufweisen, müssen Sanierungsmittel bereitgestellt werden, um Plätze zu erhalten und im Sinne des Klimaschutzes energetische Sanie-rungen zu ermöglichen. Hierfür sollen gleiche Rahmenbedingungen für alle Träger gelten.

 

Ausbau von Kita-Plätzen wieder aufnehmen!

Der Kita-Ausbau ist im letzten Jahr vorübergehend gestoppt worden – und das vor dem Hinter-grund eines Ausbaubedarfs von 26.000 Plätzen nach der aktuellen Kita-Entwicklungsplanung bis zum Jahr 2025. Ausbauanträge von freien Trägern in einem Volumen von mindestens 110 Millionen Euro sind abgelehnt worden oder befinden sich derzeit in der Warteschleife. Wenn Träger Fördermittelzusagen erhalten, wird nur noch in den seltensten Fällen ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn bewilligt, was zu unnötigen, aber deutlichen Verzögerungen von Kita-Bauprojekten führt. Immer mehr Baufirmen und Verkäufer wenden sich wegen der ungewissen Finan-zierung und langen Vorlaufzeiten von Kita-Projekten ab. Die Baukosten erhöhen sich von Jahr zu Jahr erheblich, aber die Finanzierungspauschalen werden von der Senatsseite nicht ange-passt. Gleichzeitig bemerken alle Einrichtungsleitungen einen erheblichen Platzbedarf, den die meisten Einrichtungen nicht bedienen können. Der Kita-Ausbau benötigt schnell das Signal für einen Neustart, da aufgrund des zunehmenden Platzmangels ansonsten das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern de facto nicht mehr existiert.

 

Digitalisierung beschleunigen!

In der Pandemie haben wir gesehen, wie wichtig die Digitalisierung im Alltag ist. Auch Kitas haben sich umgestellt und viele digitale Angebote auf den Weg gebracht – vom digitalen Morgenkreis über die digitale Dokumentation der pädagogischen Arbeit bis hin zu digitalen Fortbildungsformaten und digitaler Kommunikation mit Eltern und Fachkräften. Das war aber nur der Anfang. Gewerbliche Unternehmen erhalten bundesweit Zuschüsse für die Digitalisie-rung. Ein entsprechender Bedarf besteht auch für die Kitas. Im Rahmen eines Berliner Digitalpakts für Kitas sollten alle Einrichtungen in Zukunft einen Zuschuss zur Finanzierung solcher Akti-vitäten beantragen können.

 

Qualitätsentwicklung mitgestalten!

Die Qualitätsentwicklung der Berliner Kitas wurde durch den Bericht der Köller-Kommission auf den Prüfstand gestellt. Im Ergebnis wurde das Sprachlerntagebuch (SLT) als überflüssig betrach-tet. Stattdessen sollen Leistungstests zur Sprachentwicklung und zu mathematischen Kenntnis-sen das SLT ersetzen. Eine Verschulung der Kitas ist nicht Aufgabe und Funktion von Kinderta-geseinrichtungen und frühkindlicher Bildung. Die Kommission behandelt Einzelaspekte und lässt den systematischen Blick auf das große Ganze vermissen. Die unmittelbar betroffenen Kita-Träger wurden nicht in die Qualitätsentwicklung eingebunden. Für ein funktionierendes Bil-dungssystem ist eine enge Abstimmung und Zusammenarbeit der einzelnen Bildungsinstitutio-nen unabdingbar.

Den Trägern in der Hauptstadt ist eine Beteiligung an der Weiterentwicklung des Qualitätsrah-mens wichtig: im Jahr 2020 wurde die Weiterentwicklung des Berliner Bildungsprogramms und die völlige Überarbeitung der Sprachförderung nach einer Ausschreibung vom Senat beauf-tragt. Auch wurde die zweite Periode der immer noch bundesweit einmaligen externen Evalu-ation abgeschlossen. Hierzu gab es keinen Austausch und keinen fachlichen Diskurs, an dem die Träger beteiligt wurden. Im Vergleich zu anderen Bundesländern kann der Beteiligungspro-zess zur Qualitätsentwicklung von Kitas in Berlin deutlich transparenter und breiter gefächert werden.

 

Teilhabe an demokratischen Entscheidungsprozessen!

Demokratie und ein aktiver Beteiligungsprozess sind die Grundlagen unserer Gesellschaft. Im Berliner Bildungsprogramm ist Partizipation eine der wichtigen Grundlagen zur Erfüllung eines sozialen und bedürfnisgerechten Bildungsauftrages. Das setzen wir in unseren Einrichtungen schon seit Jahren erfolgreich um. Dieses zivilgesellschaftliche Engagement können und wollen wir auch sichtbar machen. Um als Kita-Träger demokratische Prozesse in unseren Einrichtungen bestmöglich fördern zu können, ist es wichtig, dass wir den Interessen der Kitas und ihrer Be-schäftigten eine im politischen Diskurs hörbare Stimme geben – und zwar möglichst dort und in den Zeiten, wo es in einer Demokratie entscheidend ist: im Wahlkampf.

 

Wir müssen jetzt schnell in den Austausch kommen!

Vor der Pandemie gab es regelmäßige Treffen mit der Bildungssenatorin zu drängenden Themen, die die Berliner Kitas betreffen. Seitdem ist der Abstimmungsbedarf nicht weniger geworden, eher im Gegenteil. Bei den Trägern und in den Einrichtungen besteht ein großes Verständnis dafür, dass die Pandemie ungewöhnliche und unbequeme Maßnahmen erfordert. Durch die extrem kurzfristige Information der Kitas und der Träger konnten wir weder Notbetrieb noch Öffnungsschritte gut vorbereiten. Hier ist eine Veränderung der Kommunikation und Beteiligung dringend notwendig – und es besteht Diskussions- und Handlungsbedarf. Das fordern wir als überverbandliches Trägerbündnis.

Wir stehen für ein soziales Berlin

Miteinander - Füreinander stärken wir kranken, einsamen und schutzbedürftigen Menschen den Rücken