Beauftragte für Medizinproduktesicherheit
Gemäß § 6 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung müssen Gesundheitseinrichtungen mit mehr als 20 Beschäftigten einen Beauftragten für Medizinproduktesicherheit bestimmen.
Die Beauftragte nimmt folgende Aufgaben wahr:
Ich gebe Ihnen gerne Auskunft!

Stefanie Müller
Beauftragte für Medizinproduktesicherheit
+49 30 40366 1532
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