Betreuungsvereine
In jeder Lebensphase gesund zu bleiben und am Leben teilzuhaben, ist ein wesentlicher Wunsch aller Menschen – auch im Alter oder im Falle einer Erkrankung. Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung sollen regeln, dass Andere in Ihrem Interesse handeln sollen, wenn Sie nicht mehr dazu in der Lage sind.
Welche Möglichkeiten es konkret gibt, um über zentrale Aspekte der eigenen Versorgung zu entscheiden, erfahren Sie in einem Gespräch mit uns. Wir stehen Ihnen und Ihren Angehörigen kostenfrei beratend zur Seite, um für den Fall eines notwendigen Unterstützungsbedarfes gute Regelungen zu treffen.
Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin mit dem Betreuungsverein Ihres Wohnbezirks. Uns finden Sie in Mitte, Pankow und Reinickendorf. Eine Übersicht über alle Betreuungsvereine Berlins finden Sie hier.
Sie möchten an kostenlosen Informationsveranstaltungen teilnehmen, dann besuchen Sie den Veranstaltungsbereich der Interessengemeinschaft der Berliner Betreuungsvereine, welcher wir angehören. Die Informationsveranstaltungen richten sich an ehrenamtliche Betreuungspersonen, Bevollmächtigte und Interessierte.
Machen Sie sich für andere stark! Das Ehrenamt der rechtlichen Betreuung.
Aus verschiedenen Gründen (z. B. aufgrund einer schweren Erkrankung, einer Behinderung oder eines Unfalls) kann es vorkommen, dass ein erwachsener Mensch seine rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr in vollem Umfang selbst besorgen kann.
Wer kümmert sich dann um diese Angelegenheiten?
Sofern keine Vorsorgevollmacht existiert und andere Unterstützungsmöglichkeiten nicht ausreichen, kann das zuständige Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung einrichten. Hierbei wird eine geeignete Person zum:r gesetzlichen Vertreter:in für den betreuten Menschen bestellt. Diese:r ist vorzugsweise eine geeignete Person aus dem persönlichem Umfeld, es kann aber auch ein:e Berufs- oder Vereinsbetreuer:in bestellt werden.
Das Betreuungsgericht legt die Aufgabenkreise fest, in denen die Betreuungsperson handeln darf und soll. Dies können zum Beispiel gesundheitliche Angelegenheiten, die Vertretung gegenüber Behörden und Sozialleistungsträgern, Vermögens- oder Wohnungsangelegenheiten sein. Maßgeblich ist der konkrete Unterstützungsbedarf, der vor der Einrichtung einer Betreuung ermittelt wird.
Die rechtliche Betreuung schränkt die Geschäfts- und die rechtliche Handlungsfähigkeit der betreuten Person nicht automatisch ein. Eine oftmals befürchtete Entmündigung findet nicht statt.
Die Betreuungsperson agiert als gesetzliche:r Vertreter:in der betroffenen Person und hat die Aufgabe, ihre Interessen wahrzunehmen, also zu ihrem Wohl und in ihrem Willen zu handeln. In seiner:ihrer Tätigkeit unterliegt die Betreuungsperson der Aufsicht des Betreuungsgerichts. Er:sie ist dazu verpflichtet, regelmäßig Bericht zu erstatten und, sofern er:sie für die Vermögenssorge bestellt wurde, regelmäßige Rechnungslegungen über die Einnahmen und Ausgaben der betreuten Person zu erstellen.
Neben einer Reihe von formalen Anforderungen erwarten wir in erster Linie Ihre Toleranz für abweichendes Verhalten eines betreuten Menschen und Respekt vor dem Willen des Betreuten und seiner gewünschten Lebensform. Darüber hinaus sollten Sie keine Scheu vor Kontakt zu Behörden haben, organisiert, zuverlässig und verbindlich sein. Jedem Engagement als ehrenamtliche Betreuungsperson gehen ein Kennenlerngespräch in dem Betreuungsverein Ihres Wohnbezirks sowie die Teilnahme an einem unserer Einführungsseminare voraus.
Weitere Voraussetzungen sind:
- Volljährigkeit
- keine eigene geistige bzw. seelische Behinderung
- keine psychische Erkrankung
- keine Suchterkrankung
- geordnete wirtschaftliche Verhältnisse (z.B. keine eidesstattliche Versicherung)
- keine laufenden Strafverfahren
- keine relevanten Vorstrafen (Führungszeugnis)
- gute deutsche Sprachkenntnisse
- Fortbildungsbereitschaft
Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail und informieren Sie gern unverbindlich und persönlich zum Ehrenamt in der rechtlichen Betreuung.
Rechtliche Betreuungspersonen haben die Aufgabe, erwachsene Menschen zu vertreten und zu unterstützen, die unter einer Behinderung oder einer psychischen Erkrankung leiden. Aufgrund ihrer Einschränkungen finden sich die Betroffenen oftmals nicht mehr gut zurecht.
Diese Menschen werden rechtlich betreut, also bei anfallenden rechtsgeschäftlichen Angelegenheiten unterstützt (z. B. bei Anträgen bei Behörden, der Beantragung eines Pflegegrades oder Wohnungsangelegenheiten). Rechtliche Betreuungspersonen übernehmen keine lebenspraktischen Hilfen (z. B. Haushaltsführung, Freizeitgestaltung).
Wohl und Wille der betroffenen Menschen stehen dabei an erster Stelle.
Werden Sie ehrenamtliche Betreuungsperson. Wir bilden Sie aus und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wir bieten Ihnen
- kostenlose Schulungen und Fortbildungen
- Erfahrungsaustausch mit anderen Ehrenamtlichen
- individuelle telefonische und persönliche Beratung
Als ehrenamtliche Betreuungsperson haben Sie Anspruch auf eine jährliche Aufwandspauschale (425,- € pauschal oder als Abrechnung unter Vorlage von Einzelbelegen) sowie auf kostenlosen Versicherungsschutz.
Digitales Einführungsseminar für ehrenamtliche Betreuungspersonen und Bevollmächtigte
Bitte fragen Sie uns bei Interesse jederzeit an. Es gibt keine festen Termine für die digitalen Einführungsseminare.
Das digitale Einführungsseminar richtet sich an Menschen, die ehrenamtlich eine Betreuung übernehmen wollen oder bereits eine Betreuung führen.
Ebenfalls können Bevollmächtigte freiwillig an dieser Veranstaltung teilnehmen und ihre Kenntnisse zum verantwortungsvollen Umgang mit Vollmachten auffrischen.
Das Angebot erhalten Sie in digitaler Form und ist kostenfrei. Sie benötigen dafür einen Internetanschluss, Smartphone oder PC.
Inhalte
Teil 1:
- Die gesetzliche Betreuung
- Die Voraussetzungen einer Betreuung
- Der Einwilligungsvorbehalt
Teil 2:
- Die Aufgabenkreise
- Die Genehmigungspflichten
- Dauer und Ende der Betreuung
- Die ehrenamtliche Betreuung
- Vorsorgemöglichkeiten
Teil 3:
- Fallbeispiele und Workshop
Bitte wenden Sie sich bei Interesse an den zuständigen Verein Ihres Bezirks. Unsere Betreuungsvereine sind in Pankow, Mitte und Reinickendorf für Sie da.
Eine Übersicht aller Berliner Betreuungsvereine nach Bezirklicher Zuständigkeit finden Sie unter:
https://www.berliner-betreuungsvereine.de/betreuungsvereine-in-berlin/
- Broschüren und Vordrucke zur Vorsorge vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zum Bestellen oder Herunterladen
- Link zur Betreuungsbehörde Pankow
- Link zur Betreuungsbehörde Mitte
- Link zur Betreuungsbehörde Reinickendorf
- Link zum Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer
- Interessengemeinschaft der Berliner Betreuungsvereine
- Informationen und Merkblätter der Berliner Amtsgerichte
- Berliner Pflegestützpunkte
- Berliner Krisendienst
- Beratungsstelle für Betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung
- Landesamt für Gesundheit und Soziales, Integrationsamt und Versorgungsamt
- Messiehilfe Berlin
Alles rund um Vorsorge: FAQ
Bitte sprechen Sie hierzu mit dem Betreuungsverein aus Ihrem Bezirk. Gemeinsam können wir Ihre individuelle Situation besprechen und gemeinsam herausfinden, welcher Weg für Sie der Richtige ist.
- Wen bevollmächtige ich?
- Wie viele? Zu welchen Themen?
- Worauf sollte ich achten?
Nicht nur Menschen, welche eine Vollmacht erstellen wollen, auch Menschen die als Bevollmächtigte eingesetzt sind sowie ehrenamtliche Betreuungspersonen können sich in einem Betreuungsverein beraten lassen.
In Deutschland gibt es keine natürliche Vertretungsregelung. Ohne Vollmacht muss eine Betreuungsperson bestellt werden, sollten Sie als betroffene Person Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbstständig organisieren und regeln können. Dies kann dann nach Ihrem Wunsch (Stichwort Betreuungsverfügung) ein An- oder Zugehöriger aus Ihrem nahen Umfeld oder eine vom Gericht bestimmte Betreuungsperson sein. Die Beauftragung und Legitimation erfolgt jedoch immer durch richterlichen Beschluss. Die Betreuungsperson ist dem zuständigen Betreuungsgericht rechenschaftspflichtig.
(Ausnahme ab dem 1. Januar 2023: Das automatische Vertretungsrecht für Ehegatt:innen, allerdings auf den medizinischen Akutfall beschränkt, für maximal sechs Monate).
Wichtig ist, dass die Person Willens und in der Lage ist die Vollmacht im Fall der Fälle auch auszuüben und durchzusetzen. Zudem sollten Sie der Person voll vertrauen, da diese weite Vertretungsbefugnisse über Ihre gesundheitliche Versorgung und Ihre finanziellen Angelegenheiten hat.
Für Vertretungssituationen kann es sinnvoll sein, mehrere Menschen für unterschiedliche Aufgaben oder parallel zu bevollmächtigen. Dann ist festzulegen, ob diese jeweils einzeln vertretungsbefugt sind, nur gemeinsam handeln können, oder jeweils einer den Hut auf hat bzw. für einen Aufgabenbereich tätig ist. Es ist daher ebenfalls möglich die unterschiedlichen Bereiche des Lebens auch verschiedenen Personen zu zuordnen.
Die Grenzen von Vollmachten sind gesetzlich vorgegeben. Grundsätzlich können Sie für jede legale Handlung, die tatsächlich auch ein Anderer vollziehen kann, Vollmachten erteilen. Ausnahmen bilden allein die höchstpersönlichen Angelegenheiten, wie Testamentserstellung oder Heirat. Für sogenannte Vorsorgevollmachten können Sie sich an den Aufgabenkreisen (Vertretung vor Behörden, Einrichtungen und Gerichten, Gesundheitssorge einschließlich des Aufenthaltsbestimmungsrecht, Wohnungsangelegenheiten, Vermögenssorge und Postangelegenheiten) der rechtlichen Betreuung orientieren. Sie sollten Ihre Wünsche und Lebensvorstellungen mit Ihrem Bevollmächtigten besprechen. Da es für Sie mit der Vollmacht darum geht, in einem Moment des vollen Bewusstseins Entscheidungen für Ihr Leben und Ihre Lebensgestaltung zu treffen, können Sie auch formulieren, wie Sie sich Ihr Leben wünschen. So sollten Sie Dinge, die Sie für Ihr Leben brauchen, benennen. Seien es die Möglichkeit, soziale Kontakte weiter zu pflegen, auf das Meer zu schauen oder selbst Mahlzeiten zuzubereiten.
Nein. Mit Datum und Unterschrift ist die Vollmacht einsatzfähig. Achtung Bankvollmachten – da haben die Banken eigene Formulare, die u. U. auch notariell zu beglaubigen sind. Auch bei der Abwicklung eines Gewerbes oder Eigentum an Grundstücken ist ein Notar hinzuzuziehen.
Ab sofort oder bei Eintritt, der in der Vollmacht formulierten Bedingung. Wir raten zudem, sich diese bezeugen zu lassen. Hierbei geht es nicht um den verfassten Inhalt, sondern um die Bestätigung, dass Sie die Vollmacht freien Willens ausgefüllt haben. Dies übernehmen oft Hausarztpraxen. Zudem ist es ratsam, die Vollmacht regelmäßig (3-5 Jahre) auf ihre Aktualität zu überprüfen und mit einer weiteren Unterschrift zu aktualisieren.
Nein. Sie können sich Ihre Unterschrift auf der oder den Vorsorgevollmacht:en in der zuständigen Betreuungsbehörde beglaubigen lassen.
Es ist anzuraten die Vollmacht in der eigenen Häuslichkeit aufzubewahren, da diese hier schnell aktualisiert, geändert oder widerrufen werden kann. Dann ist sicher zu stellen, dass der Bevollmächtigte schnellen Zugang zu der Vollmacht, bei Eintritt der formulierten Bedingung, erhält.
In der Betreuungsverfügung benennen Sie die Person, die Ihre Betreuung führen soll. Dies kann auch eine Einrichtung sein. In einer Betreuungsverfügung können Sie zudem Handlungsanweisungen bezüglich der Verwaltung des Vermögens, oder der späteren pflegerischen Versorgung festschreiben. Eine Vollmacht kann gleichzeitig als Betreuungsverfügung genutzt werden. Sodass, falls eine Betreuung trotz Vollmacht nötig sein sollte, die bevollmächtigte:n Person:en die Betreuung übernehmen soll:en.
Dies kann für eine bestimmte Vertretungssituation und Dauer durchaus sinnvoll sein. Sind bereits mehrere Bevollmächtigte eingesetzt, wird mangels Transparenz und Kontrollmöglichkeiten eher keine Untervollmacht erstellt.
Dies ist insbesondere dann ratsam, wenn die Bevollmächtigten auch Ihre Erben sind. Denn die Vertretungsbefugnis erlischt sonst mit Ihrem Versterben und den Erben werden erst nach Erhalt des Erbscheins wieder weitreichende Befugnisse eingeräumt. Dies kann durchaus einige Wochen in Anspruch nehmen, in welchen der Erbe nicht über seine Erbmasse verfügen und z. B. Ihre ehemalige Wohnung nicht kündigen kann.
In der Vorsorgevollmacht benennen Sie Ihre:n rechtliche:n Vertreter:in. In der Patientenverfügung geben Sie Ihrem:Ihrer Bevollmächtigten Handlungsanweisungen zu Ihrer medizinischen Versorgung an die Hand. Ihre in der Patientenverfügung festgehaltenen Wünsche und Vorstellungen sind im Eintrittsfall verbindlich von Ihrem:Ihrer Bevollmächtigten durchzusetzen.
Eine Vorsorgevollmacht ist ein möglicher privater Weg der Vorsorge. Eine bevollmächtige Person wird in ihrer Arbeit durch niemanden kontrolliert. Daher ist es sehr wichtig, sich genau zu überlegen, wen man in eine Vorsorgevollmacht einsetzen möchte. Bei Unsicherheiten sollte auf die Ausstellung einer Vorsorgevollmacht verzichtet werden und eher eine Betreuungsverfügung erstellt werden. Was passiert, wenn Sie weder das eine noch das andere tun erfahren Sie hier.
Grundsätzlich gehen Vollmachten der rechtlichen Betreuung vor. Stellt ein:eine Richter:in im Betreuungsverfahren fest, dass eine Vorsorgevollmacht besteht, ist das Betreuungsverfahren beendet. Ausnahmsweise kann eine Vollmacht bei Bestellung einer rechtlichen Betreuung aufgehoben werden, wenn ein Schaden für die betroffene Person abgewendet werden muss.
Alles rund um (Ehrenamt) Betreuung: FAQ
Jeder Mensch kann beim zuständigen Amtsgericht (Betreuungsgericht) eine Betreuung anregen, wenn es Anlass zur Vermutung gibt, dass ein anderer oder er selbst ohne rechtlichen und organisatorischen Beistand nicht mehr im Alltag zurechtkommt.
Antrag/Anregung einer rechtlichen Betreuung
Die Voraussetzungen für die Einrichtung einer Betreuung sind in § 1896 BGB geregelt. Wenn ein ärztliches Gutachten ergibt, dass ein Erwachsener aufgrund einer psychischen, seelischen oder körperlichen Erkrankung seine Angelegenheiten nicht selbst regeln kann, wird durch den:die Betreuungsrichter:in die Betreuung für die Aufgabenkreise beschlossen, in denen Betreuungsbedarf vorliegt.
Nein. Ist der oder die Betreute verstorben, ist Ihre Betreuertätigkeit beendet. Sie dürfen keine Kontoverfügungen mehr vornehmen oder die Beerdigung organisieren oder Verträge, wie etwa den Mietvertrag, kündigen. Allerdings unterliegen Sie noch der Rechenschaftspflicht gegenüber dem Betreuungsgericht, d. h. Sie teilen dem Betreuungsgericht mit, dass Ihr:e Betreute:r verstorben ist und reichen einen Schlussbericht sowie die Schlussrechnung ein.
Im Unterschied zur Vollmacht unterliegen die Tätigkeiten im Rahmen der rechtlichen Betreuung der betreuungsgerichtlichen Kontrolle. Rechtliche Betreuer:innen müssen jährlich über ihre Aufgabenwahrnehmung berichten. Obliegt ihnen der Aufgabenkreis der Vermögenssorge gehört auch eine sogenannte Rechnungslegung dazu.
Bei bestimmten (schwerwiegenden) Entscheidungen ist die betreuungsgerichtliche Genehmigung einzuholen.
Der Gesetzgeber hat in seiner Pauschalvergütung einen Stundenumfang von ca. 2,5 Stunden pro Monat veranschlagt. So sollte eine ehrenamtliche Betreuung nicht mehr als 3-5 Stunden pro Monat umfassen.
Die rechtliche Betreuung ermächtigt Sie in Abgrenzung zu sozialer Betreuung, für die betroffene Person Rechtsgeschäfte vornehmen zu können. Grundsätzlich geht es darum, das Leben des betreuten Menschen so zu regeln, dass es in seinem Sinne lebenswert weitergestaltet werden kann. Eine abschließende Aufzählung oder Benennung Ihrer Tätigkeiten für von Ihnen betreute Menschen ist nicht möglich.
Abhängig von Ihren Aufgabenkreisen sorgen Sie per Rechtsgeschäft z.B. für den Lebensunterhalt, indem Sie ggfls. Sozialleistungen beantragen. Sie sorgen für die nötige medizinische oder pflegerische Versorgung, indem Sie eventuell einen Pflegegrad beantragen oder einen Pflegedienst organisieren. Häufig besorgen Sie u. a. den Kontakt mit dem Vermieter und organisieren auch die Energieversorgung und Telefonangelegenheiten. Möglicherweise sorgen Sie auch für die Beschaffung von Arbeit oder Praktika. Im Rahmen der Vermögenssorge kümmern Sie sich eventuell um die Gewährleistung der Zahlungsverpflichtungen und/oder teilen die Mittel für den betreuten Menschen ein. Ausschlaggebend für Ihre Entscheidungen ist dabei immer der Maßstab der oder des Betreuten. Über Ihre Tätigkeit berichten Sie jährlich dem zuständigen Betreuungsgericht.
Der Bestellungsbeschluss des Betreuungsgerichtes muss konkrete Aufgabenkreise für die Betreuung benennen. Die Aufgabenkreise richten sich nach Art und Umfang des jeweiligen Betreuungsbedarfs. Die Begrenzung der Ermächtigung der Betreuer:innen auf die jeweiligen Aufgabenkreise folgt aus der Beachtung des Grundrechts auf Selbstbestimmung des:der Betroffenen.
Grundsätzlich sind für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit im Rahmen der rechtlichen Betreuung keine Büroräume oder spezielle technische Ausstattungen erforderlich; z. B. können alle Anträge bei Behörden oder Gericht auch mündlich gestellt werden. Sie benötigen all das, was Sie üblicherweise auch zur Regelung Ihrer eigenen Angelegenheiten brauchen. So sollten Sie über Telefon und E-Mail-Account verfügen. Treffen mit der:dem Betreuten können im öffentlichen Raum (etwa im Café oder Park), eventuell im Krankenhaus oder Heim oder in der Häuslichkeit der:des Betreuten stattfinden. Im Zusammenhang mit der Betreuungsführung kann sich eine Menge an Unterlagen in Papierform ansammeln, die eventuell mehrere Ordner füllt. Dafür sollten Sie entsprechenden Platz einplanen.
Ihr Aufwand wird derzeit pauschal mit 425,00 € jährlich ausgeglichen. Machen Sie diese Aufwandsentschädigung beim zuständigen Betreuungsgericht geltend, sind keine weiteren Nachweise nötig. Haben Sie weit höheren finanziellen Aufwand, können Sie beim zuständigen Betreuungsgericht unter Beibringung aller Nachweise die Erstattung beantragen. Nach Prüfung Ihrer Ansprüche setzt das Gericht die Höhe Ihrer Aufwandserstattung dann fest.
Sie sind in Ihrer Ausübung der rechtlichen Betreuung über die Landesjustiz versichert.
Wir beraten und begleiten Sie bei Ihrer Tätigkeit als rechtliche Betreuungsperson. Sie können bei Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Betreuungstätigkeit jederzeit einen Beratungstermin mit uns vereinbaren.
Sprechzeiten und Kontakte finden Sie unter dem jeweiligem Betreuungsverein Ihres Bezirks.
Sie durchlaufen ein Einführungsseminar. Hier erhalten Sie einen Überblick zu den Grundlagen der rechtlichen Betreuung. Einmal monatlich bieten wir Informationsveranstaltungen an. Darüber informieren wir per E-Mail. Zudem gibt es mindestens vier mal im Jahr Erfahrungsaustausche der ehrenamtlichen Betreuungspersonen des jeweiligen Betreuungsvereins in unseren Räumen oder digital. Dabei können Sie mit uns und anderen ehrenamtlichen des jeweiligen Betreuungspersonen Probleme und Erfolge besprechen.