Pflegeberatungsbesuche für alle Empfänger:innen von Pflegegeld

Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Pflegebedürftige müssen in regelmäßigen Abständen einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen, wenn sie Pflegegeld beziehen. Diese Beratung in der eigenen Häuslichkeit wird durch die Sozialdienste der Volkssolidarität Berlin gGmbH angeboten.

Viele Fragen können im Pflegealltag nicht immer sofort beantwortet werden. Manches wird zum Problem und die Möglichkeiten der Unterstützung sind vielfältig, aber wie findet man die individuelle Hilfe, die notwendig ist?

Im direkten Gespräch wird in diesem Beratungsangebot ermittelt, welche Bedarfe es im Einzelfall für die pflegebedürftigen Person gibt. Daraus können sich Hinweise auf Pflegehilfsmittel und unterstützende Angebote für den Pflegealltag ergeben, die im Zusammenhang mit den körperlichen, kognitiven und psychischen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten des Pflegebedürftigen bestehen. Wir zeigen Wege auf, die hilfreich und notwendig sein können.

Bei Pflegegrad 1 – 3 zahlt die Pflegekasse zwei Mal im Jahr diese Pflegeberatung. Wer einen Pflegegrad 4 oder 5 hat, bekommt die Beratung vier Mal jährlich über die Pflegekasse finanziert.

Inhalte und Ziele der Beratung

Ich berate Sie gern!

Constanze Schmidt

Sozialdienste der Volkssolidarität

+49 151 1808 8783

constanze.schmidt@volkssolidaritaet.de

Wir stehen für ein soziales Berlin

Miteinander - Füreinander stärken wir kranken, einsamen und schutzbedürftigen Menschen den Rücken