Gesetzliche Betreuung/rechtliche Fragen und Vorsorgevollmacht

Schon am Anfang der Diagnosestellung Demenz ist es für Sie bzw. für pflegende Angehörige sinnvoll sich mit rechtlichen Fragen auseinander zu setzen. Wichtige Punkte, die bereits zu Beginn einer Demenz bzw. bereits am besten vorab geregelt werden sollten, sind die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung. Grundvoraussetzung für die Gültigkeit einer Vollmacht oder Patientenverfügung ist die Geschäftsfähigkeit.

Durch eine Vorsorgevollmacht haben Sie die Möglichkeit, eine Person ihres Vertrauens, zu bestimmen, die Sie, wenn es erforderlich wird, rechtlich vertritt. Mit der Vorsorgevollmacht ermächtigen Sie Personen, Sie bei Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern zu vertreten, Miet- oder Heimverträge abzuschließen und Ihre Geld- und Postangelegenheiten zu verwalten. Überlegen Sie gut, wen Sie als Bevollmächtigen einsetzen möchten. Besprechen Sie sich in Ruhe mit der jeweiligen Person, ob diese damit einverstanden ist.

Mit einer Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen sie wünschen und welche nicht. Es ist zumeist sinnvoll eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht zu kombinieren, um eine gerichtliche Betreuung im Notfall zu vermeiden.

Ist keine Vorsorgevollmacht vorhanden, so wird bei Eintreten fehlender Geschäftsfähigkeit eine gesetzliche Betreuung eingeleitet. In der folgenden Tabelle finden Sie Kontaktstellen bzw. Ansprechpartner, die Ihnen bei Fragen zu rechtlichen Themen im Kontext einer Demenzerkrankung, zur gesetzlichen Betreuung sowie bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung behilflich sind.

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