Wohn- und Betreuungsformen

Es gibt verschiedenste Möglichkeiten Demenzerkrankte betreuen zu lassen. Dies kann entweder eine Vollzeitbetreuung sein in Form einer stationären Pflegeeinrichtung oder einem betreuten Wohnen oder aber eine stundenweise Betreuung in der Tagespflege. Je nach Ausprägung der Demenz kann die Person auch ohne Betreuungs-/ Pflegeperson in ihrer eigenen Wohnung verbleiben.

Folgende „typische“ Wohnformen gibt es in Lichtenberg:

 

Tages- oder Nachtpflegeeinrichtungen

 

In Tagespflegeeinrichtungen werden pflegebedürftige Menschen gepflegt, versorgt und betreut, ansonsten leben sie in ihrer eigenen Wohnung. Bei Gästen der Tagespflege wird vorausgesetzt, dass sie transportfähig und nicht bettlägerig sind. Da Tagespflege-Einrichtungen barrierefrei sein müssen, ist der Besuch im Rollstuhl allerdings kein Problem. Man sollte aber in der Lage sein, mehrere Stunden sitzend verbringen zu können.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Versorgung in der eigenen Häuslichkeit während der Nacht, am Morgen, am Abend sowie am Wochenende sichergestellt ist. Zu jeder Tagespflegeeinrichtung gehört ein Fahrdienst, der die Pflegebedürftigen morgens von zu Hause abholt und nachmittags wieder zurückbringt. Die Fahrt durch den Anbieter ist dabei Bestandteil der Leistung.

Die Räumlichkeiten einer Tagepflege bieten Gemeinschaftsräume, aber auch Rückzugs- und Ruhemöglichkeiten. Die Beschäftigungsangebote sind vielfältig und orientieren sich zumeist an den individuellen Bedürfnissen des Gastes. So wird zum Beispiel gemeinsam gesungen, gekocht oder sich sportlich betätigt. Aber auch Spaziergänge und Ausflüge sind Bestandteil der Beschäftigung. Der Bezirk Lichtenberg hat ein großes Angebot an Tagespflegen. Im Folgenden finden sie Ansprechpartner und Standorte der Tagespflegen.

 

Ambulant betreute Wohngemeinschaften

 

Ambulant betreute Wohngemeinschaften stellen eine Alternative zur Versorgung Pflegebedürftiger, insbesondere demenziell erkrankter Menschen, dar. Wohngemeinschaften sind keine Pflegeheime oder stationäre Einrichtungen. Die Betreuung und pflegerische Versorgung werden durch Pflegedienste sichergestellt, welche rund um die Uhr in der Wohngemeinschaft anwesend sind. In einer Wohngemeinschaft leben drei bis maximal zwölf Mieter zusammen. Die Mieter bewohnen ein eigenes Zimmer und teilen sich ein Wohnzimmer, eine Gemeinschaftsküche sowie ein oder mehrere barrierefreie Badezimmer zusammen mit anderen Mietern.

In einer Wohngemeinschaft herrscht zumeist eine familiäre, vertraute und wohnliche Atmosphäre, da die Zimmer bzw. die Wohnung mit persönlichem Mobiliar und Gegenständen der Mieter eingerichtet werden können. Zudem orientiert sich die Tagesgestaltung an den Bedürfnissen und dem Rhythmus der Mieter. Entsprechend ihrer Fähigkeiten und Interessen werden die Mieter bei der Erledigung von hauswirtschaftlichen Tätigkeiten, wie z.B. beim Kochen, bei der Wäschepflege, beim Abwaschen und beim Einkaufen, mit einbezogen. Bei der Ausgestaltung des gemeinschaftlichen WG-Lebens sollen sich Mieter bzw. deren Angehörigen oder gesetzlichen Betreuer sich aktiv beteiligen. Des Weiteren können die Mieter bzw. deren gesetzlichen Vertreter bei der Auswahl der Mitmieter mitbestimmen.

Zu beachten ist, dass der Miet- und Pflegevertrag voneinander getrennt abgeschlossen werden. Das bedeutet, dass der Pflegeanbieter nicht gleichzeitig als Vermieter auftreten darf. Ebenso hat der Mieter bei der Auswahl des Pflegedienstes sowie bei der Art und den Umfang der Leistungen ein Wunsch- und Wahlrecht. Zumeist ist jedoch aus wirtschaftlichen und organisatorischen Aspekten sowie zur Sicherstellung einer 24 Stunden-Pflege, nur ein Pflegedienst in der Wohngemeinschaft tätig.

Unsere Standortkarte bietet Ihnen die Möglichkeit einen Überblick vom Demenzwohngemeinschaften hinsichtlich ihres Standortes, ihrer Belegungsanzahl und der jeweiligen Zimmergröße zu bekommen. Weiterhin sind die Pflegedienste aufgeführt, welche die Wohngemeinschaften aktuell betreuen sowie deren Vermieter.

 

Stationäre Pflegeeinrichtungen

 

In stationären Pflegeeinrichtungen oder auch Pflegeheimen wohnen Menschen, deren Versorgung nicht mehr durch ambulante Pflege gewährleistet werden kann. Diese Rund-um-die-Uhr-Betreuung umfasst das gesamte Spektrum pflegerischer Leistungen: Behandlungspflege, Grundpflege und soziale Betreuung.

Hier wohnen verschiedene Pflegebedürftige in Einzel- oder Zweibettzimmern mit Bad, variiert je nach Einrichtung, auf meist mehreren Wohnbereichen zusammen. Hier gibt es meist Möglichkeiten zu gemeinsamen Interaktionen durch die Betreuung der Fachkräfte in den Aufenthaltsräumen.

Für die Pflegekosten gibt es einen pauschalen Zuschuss der Pflegeversicherung. Die restlichen Kosten müssen Versicherte selber zahlen.

Da es viele unterschiedliche Betreiber von Pflegeheimen gibt, gilt es bei der Auswahl die Kosten und die Qualität mit den Bedürfnissen des Angehörigen abzustimmen. Unterschätzen Sie dabei nicht die häufig langen Wartelisten für einen Pflegeheimplatz.

Stationäre Pflegeeinrichtungen mit einem geschützten Wohnbereich

 

Neben den ambulanten Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz, gibt es in manchen stationären Pflegeheimen geschützte Wohnbereiche für Menschen mit Demenz. Es handelt sich hierbei um ein angepasstes Wohn- und Betreuungskonzept für Menschen mit Demenz. Begleiterscheinungen wie Unruhe, Aggressivität, wahnhaften Störungen und Bewegungsdrang kann hier professionell mit der Demenzpflege begegnet werden. Ziel ist es, durch ein spezifisches Pflegekonzept, eine spezifische Architektur sowie durch eine gemütliche Wohnatmosphäre, den Bedürfnissen von besonders mobilen und verhaltensauffälligen demenzerkrankten Menschen, gerecht zu werden.

Durch bestimmte therapeutische Angebote, räumlichen Orientierungshilfen sowie durch eine Anpassung der Tagesstruktur wird versucht, die Selbstständigkeit wieder zu fördern und so lange wie möglich zu erhalten. Die geschützten Wohnbereiche verfügen dabei über einen anderen Personalschlüssel als normale Wohnbereiche. Weiterhin ist das Pflegepersonal zumeist im Umgang mit herausfordernden Verhaltensweisen speziell geschult.

 

Leistungen der Krankenkassen nach Pflegegrade
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Miteinander - Füreinander stärken wir kranken, einsamen und schutzbedürftigen Menschen den Rücken