Inklusionsberatung in Marzahn

Im Jahr 2009 wurde die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland ratifiziert. Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat die Überarbeitung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) zur Folge. Hierdurch soll die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben von Menschen mit Behinderungen verbessert werden. Ein wichtiger Bestandteil bei den Maßnahmen ist die Inklusion.
Inklusion bedeutet, dass alle Menschen ein gleichwertiger Teil der Gesellschaft sind und die gleichen Möglichkeiten haben sollen, um an der Gesellschaft teilhaben zu können. Dies betrifft das Arbeitsleben, die Bildung sowie das soziale Leben.
Um die Inklusion in Marzahn-Hellersdorf voranzutreiben, haben Ende 2020 vier Inklusionsberaterinnen und -berater die Arbeit im Bezirk aufgenommen. Sie sind aufgeteilt nach den sogenannten Prognoseräumen Biesdorf, Kaulsdorf/Mahlsdorf, Marzahn und Hellersdorf und sind verortet in den jeweiligen Stadtteilzentren. Die Kontaktdaten finden Sie hier.
Das Beratungsangebot richtet sich an folgende Personenkreise:
- Menschen mit Behinderung(en)
- Angehörige und Freundeinnen und Freunde von Menschen mit Behinderung(en)
- Träger/ Vereine etc., die ihr Angebot inklusiv gestalten möchten
Im Stadtteilzentrum Marzahn-Mitte finden Sie Beratungsangebote bei unserer Inklusionsberaterin Najat Qaous, die für Marzahn zuständig ist.
Die Inklusionsberaterinnen und -berater haben folgende Aufgaben:
Ich berate Sie gerne!

Inklusionsberaterin Marzahn
+49 151 15088798
najat.qaous[at]volkssolidaritaet.de
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