Die AG Digital der VS Berlin treibt digitale Teilhabe im Alter voran. Dies gelingt durch Kurse und Informationsangebote. Ein aktuelles Thema ist das E-Rezept. Ein Erklärstück von AG-Sprecher Dittmar Andresen:
Seit Anfang 2024 gilt das „E-Rezept“ für gesetzlich Krankenversicherte und soll das klassische Papier-Rezept ersetzen. Privatversicherte können am Verfahren noch nicht teilnehmen. Es gilt für Arztpraxen, Krankenhäuser und Apotheken. Die Daten werden nicht auf der Versichertenkarte gespeichert. Sie befinden sich in einem sicheren, zentralen Informationssystem.
Alle Berechtigten, z.B. Apotheken und zugelassene Leistungserbringer können die Informationen zu den verordneten Medikamenten auslesen, wenn die Versichertenkarte vorliegt. Sie ist der Schlüssel zum Zugriff auf die Anweisungen der Ärzte. Damit ist gesichert, dass nur zugelassene Stellen Zugriff haben.
Es besteht weiter die Möglichkeit, sich das Rezept in Papierform geben zu lassen. Damit geht allerdings einer der Vorteile zum papierlosen Umgang im täglichen Leben verloren. Von dem Verfahren sind die Ergebnisse von Hausbesuchen und Sonderrezepte wie für Betäubungsmittel, Heilmittel und digitale Gesundheitsanwendungen ausgenommen.
Die Vorteile des E-Rezeptes: Keine Übertragungsfehler oder Fälschungen von Rezepten mehr. Die Rezeptdaten stehen sofort zur Verfügung. Gleich nach dem Arztbesuch kann man in der nächsten Apotheke sein Rezept einlösen. Da verordnete Medikamente auf einen Blick vorliegen, können Apotheker:innen Wechselwirkungen der Medikation schneller erkennen. Per E-Rezept verordnete Medikamente können via App zur Abholung oder zur Lieferung bestellt werden.
Für die Arztpraxen bedeutet die Einführung des E-Rezepts eine größere Belastung, da Technik angeschafft und Mitarbeitende geschult werden müssen. Die elektronische Gesundheitskarte soll noch weiter ausgebaut werden. Als nächstes steht die elektronischen Patientenakte (E-Akte) an.
Dittmar Andresen