Ein neues Mit-Wohnkonzept

In den drei Seniorenpflegeheimen unserer Sozialdienste gibt es ein neues Angebot: Das Mit-Wohnen für Paare. Das Besondere daran: es muss nur eine Person einen Pflegegrad von mindestens 2 haben. Mit diesem Angebot richten wir uns an Paare, die für eine gewisse Zeitspanne für die pflegebedürftige Person jederzeit schnell verfügbare pflegerische Unterstützung benötigen. Die bisherige Wohnung wird währenddessen jedoch nicht aufgegeben.

Die Person mit dem Pflegegrad kann in einer unserer Einrichtungen in ein Doppelzimmer einziehen und bucht als Zusatzleistung die „garantierte Einzelnutzung eines Doppelzimmers“ kostenpflichtig hinzu. Wir ermöglichen danach das Mit-Wohnen der Partnerin oder des Partners ohne Pflegegrad. Voraussetzung für diese Art des gemeinsamen Wohnens in der Pflegeeinrichtung ist der Nachweis einer weiterhin dauerhaft zur Verfügung stehenden Wohnung. Die Partner:innen ohne Pflegegrad können bei Interesse weitere Leistungen wie Verpflegung oder Wäscheservice auf eigene Kosten in Anspruch nehmen, da die Doppelzimmer weder über Küchen noch Waschmaschinen verfügen.

Stirbt der/die pflegebedürftige Partner:in oder zieht in eine andere Einrichtung, endet das Mit-Wohnen. Sofern die/der Mitbewohner:in zu diesem Zeitpunkt keinen Pflegegrad 2 oder höher besitzt, erfolgt die Rückkehr in die eigene Wohnung.

Andreas Grenz
Geschäftsführender der Sozialdienste der Volkssolidarität Berlin gGmbH

 

Wir stehen für ein soziales Berlin

Miteinander - Füreinander stärken wir kranken, einsamen und schutzbedürftigen Menschen den Rücken