Diskriminierung älterer Menschen in Seniorenwohnheimen!

Nach der durch Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci am 13.01.2021 erlassenen Verordnung für Seniorenwohnheime in Berlin muss bis einschließlich 10.02.2021 jede Pflegeeinrichtung für eine Woche unter Quarantäne gestellt werden, in der eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter oder eine Bewohnerin/ein Bewohner positiv auf eine Covid-19-Infektion getestet wurde. Nach § 12 Abs. 1 der Verordnung ist jedoch auch geregelt, welche Ausnahmetatbestände es für Besuchsverbote gibt. Trotz einer Quarantäne dürfen bspw. weiterhin Schwerstkranke und Sterbende, Menschen mit demenzieller Erkrankung oder Menschen, die seelsorgerisch betreut werden, besucht werden. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass insbesondere die Bewohnerinnen und Bewohner nicht mehr besucht werden dürfen, die zwar grundsätzlich in einer stationären Pflegeeinrichtung leben müssen, aber nicht zu den o.g. Bewohnergruppen mit schweren gesundheitlichen Einschränkungen gehören. Diese Menschen werden völlig ungerechtfertigt von ihren Angehörigen zwangsisoliert.

 

Alexander Slotty, Landesgeschäftsführer der Volkssolidarität Berlin und Geschäftsführer der PARITÄTISCHES Seniorenwohnen gGmbH:

„Was Einsamkeit mit älteren Menschen macht, ist uns aus den Kontaktbeschränkungen im Frühjahr 2020 sehr präsent. Als Sozial- und Wohlfahrtsverband denken wir an die Bedürfnisse älterer Menschen.  Daher achten wir neben dem Schutz unserer Bewohnerinnen/Bewohner und Mitarbeitenden natürlich auf die Verhältnismäßigkeit unserer Maßnahmen. Wir verstehen nicht, warum Isolation von grundsätzlich gesunden älteren Menschen erzwungen wird, wenn sie nicht nötig ist. Wir fordern die sofortige Rücknahme der Verordnung.“

 

Andreas Grenz, Geschäftsführer der Sozialdienste der Volkssolidarität Berlin gGmbH:

„Wir befinden uns mit der laufenden Impfkampagne auf der Zielgeraden zu mehr Normalität. Unsere mühsam erstellten und etablierten Hygienekonzepte, Besuchskonzepte und Testkonzepte funktionieren und die Infektionen sind berlinweit in vielen Einrichtungen rückläufig. Diese Verordnung wirkt unausgegoren und ist schwer vermittelbar.“

 

Thomas Böhlke, Geschäftsführer der Altenzentrum Erfülltes Leben gGmbH und Geschäftsführer der PARITÄTISCHES Seniorenwohnen gGmbH

„Ich halte diese Regelungen für inakzeptabel. Wir können wegen einer einzelnen infizierten Person nicht sämtliche Bewohnerinnen und Bewohner einer Einrichtung in Geiselhaft nehmen. Außerdem ergibt eine Schließung von 7 Tagen ab positiver Testung keinen Sinn, da das Gesundheitsamt schon jetzt eine Quarantäne von zehn Tagen verhängt, wenn jemand positiv getestet wurde. Unsere Kolleginnen und Kollegen möchten weiter die bestehenden Konzepte umsetzen, dann klappt es auch.“

Wir stehen für ein soziales Berlin

Miteinander - Füreinander stärken wir kranken, einsamen und schutzbedürftigen Menschen den Rücken