Hauptstadtzulage ja, aber nicht so!

Die Volkssolidarität Landesverband Berlin e.V. begrüßt das Vorhaben des Berliner Senats, Menschen mit geringem Einkommen zu entlasten. Um Ungerechtigkeiten zu vermeiden, muss die geplante sogenannte „Hauptstadtzulage“ aber für alle gelten und nicht nur für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Berlin.

Besonders deutlich wird das am Beispiel der Kita-Erzieherinnen und -Erzieher. Über 79 Prozent der Kitaplätze in Berlin werden von freien Trägern zur Verfügung gestellt. Die Betreuung der Kinder findet im Auftrag des Landes Berlin statt und wird vom Land finanziert. Kommt die Hauptstadtzulage wie beabsichtigt nur den Landesbeschäftigten zu Gute, spart das Land Berlin auf Kosten der Erzieherinnen und Erzieher der freien Träger erhebliche Lohnkosten ein. Und nicht nur das. Es nimmt eine finanzielle Benachteiligung der Mehrheit der Erzieherinnen und Erzieher bewusst in Kauf.

Dazu Dr. Uwe Klett, Vorstandsvorsitzender der Volkssolidarität Landesverband Berlin e.V.:

„Die Beschäftigten der freien gemeinnützigen Träger haben diese Zulage ebenso verdient wie ihre Kolleginnen und Kollegen im Landesdienst. Wir lehnen diese Art der Privilegierung der Angestellten im öffentlichen Dienst eindeutig ab. Das Land Berlin sollte ein Zeichen der Solidarität für diejenigen setzen, die vier von fünf Kindern in dieser Stadt täglich betreuen und dabei hervorragende Arbeit leisten. Wir sagen ja zur Hauptstadtzulage, aber für alle!“

Dazu Alexander Slotty, Landesgeschäftsführer der Volkssolidarität Landesverband Berlin e.V.:

„Die freien Träger haben den Kitaplatzausbau und die Ausbildung von Fachkräften in den vergangenen Jahren in Berlin forciert. Wir erwarten dafür einen anderen Dank als eine systematische Benachteiligung auf dem Stellenmarkt. Diese Situation ist absolut nicht hinnehmbar. Diese Ungleichheit bedeutet eine eklatante Verletzung des Gleichstellungsgrundsatzes „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“. Wir fordern, dass diese Zulage für alle gilt, auch für unsere Kolleginnen und Kollegen.“

Ab November 2020 sollen Angestellte, Beamte und Beamtinnen sowie Erzieherinnen und Erzieher und weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Berlin eine monatliche Hauptstadtzulage von 150 Euro bekommen. Voraussetzung dafür ist, dass sie weniger als 5000 Euro brutto pro Monat verdienen. Das haben die Fraktionen von SPD, Linken und Grünen beschlossen und in den Haushaltsentwurf 2020/21 aufgenommen. Begründet wird die Zulage mit den in den vergangenen Jahren gestiegenen Preisen für Wohnen und Leben in Berlin.

Derzeit betreibt die Volkssolidarität in Berlin acht Kindertageseinrichtungen und betreut dort etwa 1.450 Kinder. Dieses Angebot wird stetig ausgebaut.

Die Volkssolidarität ist der größte Sozial- und Wohlfahrtsverband in den neuen Bundesländern. Sie wurde in einem gemeinsamen Aufruf aller Parteien, der Kirchen und Gewerkschaften im Oktober 1945 gegründet, um unter dem Eindruck von Krieg und Vertreibung bedürftigen Menschen zu helfen. Bundesweit zählt die Volkssolidarität rund 165.000 Mitglieder.

In Berlin beschäftigt die Volkssolidarität mit ihren fünf Tochterunternehmen und Beteiligungen mehr als 1.600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie zählt rund 15.000 Mitglieder und betreibt rund 75 Einrichtungen an mehr als 50 Standorten. Darunter sind Kindertagesstätten, Senioreneinrichtungen, Begegnungsstätten und Stadtteilzentren. Viele Angebote der Volkssolidarität wie zum Beispiel die Beratungsstelle für Männer gegen Gewalt oder der ambulante Hospizdienst arbeiten berlinweit und haben eine überregionale Reichweite.

Wir stehen für ein soziales Berlin

Miteinander - Füreinander stärken wir kranken, einsamen und schutzbedürftigen Menschen den Rücken