Der Arbeitgeberverband Paritätische Tarifgemeinschaft e.V. hat sich gemeinsam mit der Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di (ver.di) sowie der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Berlin (GEW) erstmals über den Abschluss eines einheitlichen Tarifvertrags für das Land Berlin geeinigt. Noch steht die Einigung unter Gremienvorbehalt.
Der neue Tarifvertrag tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und gilt zunächst für die insgesamt ca. 4.000 Beschäftigten der sozialen Träger
- Volkssolidarität Berlin
- Humanistischer Verband Deutschlands – Landesverband Berlin-Brandenburg KdöR
- Unionhilfswerk Sozialeinrichtungen gGmbH
- RBO – Inmitten gGmbH
- Stiftung Rehabilitationszentrum Ost
- LWB – Lichtenberger Werkstätten gGmbH
Der Tarifvertrag erfasst damit eine Vielzahl unterschiedlicher sozialer Einrichtungen, darunter Pflege, Kindertagesbetreuung, Eingliederungshilfe, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, Jugendhilfe, Hospize, Schulen, Hochschulen und viele weitere Bereiche.
„Gemeinsam mit unseren Partnern haben wir uns intensiv dafür eingesetzt, faire Arbeitsbedingungen und eine attraktive Vergütungsstruktur für unsere Mitarbeitenden zu schaffen“, betont Susanne Buss, Verhandlungsführerin des Paritätische Tarifgemeinschaft e.V. und Vorstandsvorsitzende der Volkssolidarität Berlin.
„Freie Träger sind eine wichtige Stütze für die Daseinsvorsorge in Berlin. Mit dem Tarifvertrag wollen wir dafür sorgen, dass in diesem Bereich ein Preiswettbewerb zu Lasten der Löhne und Arbeitsbedingungen verhindert wird. Wir sind froh, dass wir mit der Paritätischen Tarifgemeinschaft dafür einen Partner gefunden haben “, sagte Jana Seppelt, ver.di-Verhandlungsführerin.
„Wir freuen uns, dass wir als Gewerkschaften in kollegialer Zusammenarbeit nach zahlreichen Verhandlungsrunden mit den Arbeitgebern zu diesem Ergebnis gekommen sind. Den Tarifvertrag sehen wir als gute Grundlage, um die Arbeits- und Einkommensbedingungen bei den teilnehmenden Trägern kontinuierlich zu verbessern. Mit dem Tarifvertrag konnten wir bessere Löhne und klare Regelungen, z. B. bei der Eingruppierung, erreichen. Diesen Standard werden wir in den kommenden Jahren gemeinsam weiterentwickeln“, erklärte Sara Ziegler, GEW-Verhandlungsführerin.
Die wesentlichen Eckpunkte des Manteltarifvertrages umfassen:
- Reduzierung der Arbeitszeit: Die regelmäßige Wochenarbeitszeit wird in zwei Stufen gesenkt: ab dem 1. Januar 2025 auf 39 Stunden und ab dem 1. Januar 2027 auf 38,5 Stunden (in einigen Unternehmen der PTG gilt aktuell die 40-Stunden-Woche).
- Freistellung an Feiertagen: Mitarbeitende erhalten, soweit betrieblich möglich, eine Freistellung am 24. und 31. Dezember.
- Zusätzliche Urlaubstage: Es gibt 30 Tage regulären Jahresurlaub sowie bis zu sechs zusätzliche Urlaubstage für Schicht-, Wechselschicht- oder Nachtarbeit.
- Krankengeldzuschuss: Beschäftigte, die länger krank sind, werden durch einen Krankengeldzuschuss unterstützt.
- Die Vergütung ist in sechs Erfahrungsstufen gestaffelt und orientiert sich am öffentlichen Dienst. Damit wird die Berufserfahrung und Betriebszugehörigkeit honoriert.
- Funktionszulagen: Mitarbeitende, die zusätzliche Verantwortung übernehmen, erhalten differenzierte Vergütungsgruppen und Funktionszulagen.
- Jahressonderzahlung: 85 % des Monatsgehalts werden als Jahressonderzahlung gewährt.
- Zeitzuschläge und monatliche Zulagen: Zuschläge für Überstunden, Nacht- und Wochenendarbeit sowie monatliche Zulagen für Schicht- und Wechselschichtarbeit sind ebenfalls Teil der Vereinbarung.
- Gewerkschaftsmitglieder erhalten zusätzlich 350 € pro Jahr
Darüber hinaus haben sich die Parteien auf Verhandlungen über eine betriebliche Altersvorsorge ab dem Jahr 2027 verpflichtet.
Der neue Tarifvertrag bringt abhängig von den jeweiligen Ausgangsniveaus zum Teil deutliche Gehaltssteigerungen für die Beschäftigten. Er stellt sicher, dass die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im sozialen Bereich weiter verbessert werden. Gleichzeitig stützt er die Refinanzierungsforderungen gegenüber Politik und Zuwendungsgebern und sichert damit die Zukunft der sozialen Dienste in Berlin. Die Tarifpartner erhoffen sich von dem Tarifvertrag einen Einstieg in einen regionalen Branchentarifvertrag für soziale Träger, über den eine landesweite Angleichung der Löhne und Arbeitsbedingungen in diesem Bereich erreicht werden kann.
Ansprechpartner
Paritätische Tarifgemeinschaft e. V – Arbeitgeberverband –
Sebastian Jeschke
Vorstand
Telefon: +49 30 4238806
info@paritaet-ptg.de
ver.di Bezirk Berlin
Jana Seppelt
Landesfachbereichsleitung
Telefon: +49 151 15948842
jana.seppelt@verdi.de
GEW Berlin
Sara Ziegler
Leiterin des Vorstandsbereichs Beamten-, Angestellten- und Tarifpolitik
Telefon: +49 151 75000534
sara.ziegler@gew-berlin.de
Über den PTG e. V.
Die Paritätische Tarifgemeinschaft e. V. – Arbeitgeberverband – kurz PTG e. V., ist die Interessenvertretung der Paritätischen Arbeitgeber in Deutschland. Der Verband wurde im März 1993 durch den Paritätischen Wohlfahrtsverband Berlin und sieben engagierte Mitgliedsorganisationen gegründet. Inzwischen sind neun Paritätische Landesverbände und über 420 Unternehmen in 13 Bundesländern mit weit über 76.000 Beschäftigten Mitglied im PTG e. V.
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