Volkssolidarität hat Tarifvertrag Altenpflege zwischen ver.di und BVAP mit verhandelt – Mindestentgelt für Pflegefachpersonen steigt um 25 Prozent

Die Volkssolidarität ist stolz darauf, dass nach aktiver Mitwirkung in der Verhandlungskommission der Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) gemeinsam mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) eine Einigung auf den Inhalt des 1. Bundeseinheitlichen Tarifvertrags über Mindestbedingungen in der Altenpflege erzielt worden ist. Dieser soll nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz zum 1. August 2021 auf die gesamte Branche erstreckt werden. Die Mindestentgelte für alle Pflegepersonen in der Altenpflege steigen demnach in vier Schritten deutlich an. Vorausgegangen waren intensive Verhandlungen zwischen den Tarifvertragsparteien sowie die im Arbeitnehmerentsendegesetz vorgesehenen Anhörungen von Diakonie und Caritas. Der Landesverband der Volkssolidarität Berlin e.V., vertreten durch den Landesgeschäftsführer, war Mitglied der Verhandlungskommission und ist mit den Sozialdiensten der Volkssolidarität Berlin gGmbH und dem Paritätische Seniorenwohnen gGmbH Mitglied im BVAP.

 

 

Susanne Buss, stellvertretende Landesgeschäftsführerin der Volkssolidarität Berlin und Geschäftsführerin der Paritätisches Seniorenwohnen gGmbH:

 

„Die Arbeitsbedingungen in der Pflege sind dringend zu verbessern. Das spiegelt uns die Pandemie erneut sehr eindrücklich. Ich bin stolz darauf, dass wir als Arbeitgeber hier klar Stellung beziehen. Jetzt muss die Politik nachziehen und diesen wichtigen Schritt refinanzieren. Dafür brauchen wir eine Pflegefinanzierung, die Lasten fair verteilt und für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen klar begrenzt. Ein besonderer Erfolg ist, dass es uns gelungen ist, erstmalig bundeseinheitliche Tariflöhne zu verhandeln.“

 

Andreas Grenz, Geschäftsführer der Sozialdienste der Volkssolidarität Berlin gGmbH:

 

„Während andere von Aufwertung der systemrelevanten Pflege reden, handeln wir. Ich bin zuversichtlich, dass die Politik das klare Signal aufgreift und finanziell anerkennt, was unsere Kolleginnen und Kollegen in der Pflege leisten – nicht nur in Zeiten der Pandemie. So haben wir endlich eine Chance, dem Fachkräftemangel in der Branche nachhaltig zu begegnen.“

 

 

Im Einzelnen sieht der Tarifvertrag vor, die Mindeststundenentgelte für alle Pflegepersonen in der Altenpflege in vier Schritten – beginnend ab dem 1. August 2021 – deutlich zu erhöhen und die Schlechterstellung der Beschäftigten in Ostdeutschland vorzeitig zu beenden. Pflegehelferinnen und -helfer erhalten demnach ab dem 1. August 2021 ein Entgelt von mindestens 12,40 Euro pro Stunde, ab dem 1. Januar 2022 mindestens 13,80 Euro, ab dem 1. Januar 2023 mindestens 14,15 Euro und ab dem 1. Juni 2023 mindestens 14,40 Euro.

Pflegehelferinnen und -helfer mit mindestens einjähriger Ausbildung bekommen ab dem 1. August 2021 mindestens 13,10 Euro pro Stunde; ihre Mindeststundenentgelte erhöhen sich ab 1. Januar 2022 auf 14,50 Euro, ab 1. Januar 2023 auf 15,00 Euro und ab 1. Juni 2023 auf 15,25 Euro. Die Mindeststundenentgelte für examinierte Pflegefachpersonen liegen demnach ab 1. August 2021 bei 16,10 Euro, ab 1. Januar 2022 bei 17,00 Euro, ab 1. Januar 2023 bei 18,50 Euro und ab 1. Juni 2023 bei 18,75 Euro.

Das entspricht einer Steigerung gegenüber dem bisherigen Pflegemindestlohn von insgesamt 25 Prozent. Im Juni 2023 werden bei einer 39-Stunden-Woche dann mindestens folgende Monatsgehälter gezahlt: 2.440,00 Euro für Pflegehelferinnen und -helfer, 2.585,00 Euro für Pflegehelferinnen und -helfer mit mindestens ein-jähriger Ausbildung und 3.180 Euro für Pflegefachpersonen.

Pflegepersonen in der Altenpflege haben zudem künftig Anspruch auf mindestens 28 Urlaubstage pro Jahr und ein zusätzliches Urlaubsgeld von mindestens 500,00 Euro. Der Tarifvertrag regelt Mindestbedingungen in der Altenpflege; bessere Regelungen bleiben davon unberührt und sind auch weiterhin möglich. Der hauseigene Tarifvertrag der Volkssolidarität Berlin findet ebenfalls weiterhin Anwendung.

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